Umsatzsteuerpauschalierung: EU-Kommission verklagt Deutschland
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Umsatzsteuerpauschalierung: EU-Kommission verklagt Deutschland

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Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland eingereicht. Grund dafür ist die möglicherweise unionsrechtswidrige Anwendung der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 24 UStG).

Laut EU-Kommission ist die Umsatzsteuerpauschalierung in Deutschland nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Pauschalierung wäre nur möglich, wenn sie ausschließlich für Landwirte gedacht wäre, bei denen der damit verbundenen Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist. Doch in Deutschland dürfen alle landwirtschaftlichen Betriebe die Regelung anwenden. Deutschland musste der EU deshalb eine „Verteidigungs-Stellungnahme“ liefern. Dies hat der EU jedoch scheinbar nicht gereicht. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Müssen pauschalierende Landwirte bald Geld zurückzahlen?

„Fast schlimmer als die Klage gegen Deutschland ist das parallellaufende Beihilfeverfahren. Dabei geht es darum, dass Schweinehalter in Deutschland durch die Umsatzsteuerpauschalierung Vorteile bei den Produktionskosten haben“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert aus München. Bekommt die EU Recht, müsste der Staat möglicherweise zu viel erstattete Umsatzsteuer von den pauschalierenden Landwirten zurückfordern. „Sobald wir mehr dazu wissen, werden wir Sie natürlich informieren“, so Ecovis-Experte Gossert.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

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