Tarifglättung in der Landwirtschaft: Entlastung in Sicht
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Tarifglättung in der Landwirtschaft: Entlastung in Sicht

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Die gute Nachricht zuerst: Das Jahressteuergesetz 2019 bringt Steuerermäßigungen für Landwirte. Die schlechte Nachricht: Es gibt sie nur auf Antrag.

Die Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft hat für viele Diskussionen gesorgt und stand immer unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU. Nach intensiven Gesprächen hat man sich nun auf eine zu duldende Beihilfe statt der Zwangsglättung geeinigt. Die Beihilfe ist auf Antrag zu gewähren.

Die Tarifermäßigung ist auf drei Betrachtungszeiträume von jeweils drei Jahren von 2014 bis 2022 befristet. Sie kommt jeweils im dritten Jahr eines Betrachtungszeitraums ins Spiel und wird in den Steuerbescheiden für 2016, 2019 und 2022 ermittelt. In einer Schattenberechnung werden dabei die bislang erfassten land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte eines Betrachtungszeitraums gleichmäßig über die jeweiligen drei Veranlagungszeiträume verteilt. Dann wird die sich daraus ergebende fiktive Gesamtsteuer auf die Einkünfte mit den in den einzelnen Jahren bereits bezahlten Einkommensteuern verglichen.

Ergibt sich eine geringere Progressionswirkung, wird der Landwirt in Höhe des Differenzbetrags bei der Steuerfestsetzung für das dritte Jahr entlastet. Der Differenzbetrag reduziert so Steuernachzahlungen oder führt zu Steuererstattungen. Nachzahlungen sind ausgeschlossen. „Wer von der Regelung profitiert, muss aber einen entsprechenden Ermäßigungsantrag beim Finanzamt einreichen“, erläutert Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky. „Wie dieser Antrag aussieht, wissen wir allerdings noch nicht.“

Bei Verlustbetrieben ist vor der Antragstellung eine Besonderheit zu beachten. Bei der linearen Verteilung dürfen sich Verluste nicht doppelt auswirken. „Daher hat der Gesetzgeber eine Einschränkung des Verlustrücktrags vorgesehen, damit die Verluste im jeweiligen Betrachtungszeitraum verbleiben“, erklärt Wollweber.

Bares Geld

Wie sich die Tarifglättung nach Paragraph 32c auswirkt. Beispielrechnung (in Euro) für ein Landwirtsehepaar. In den Wirtschaftsjahren 2013/2014 bis 2016/2017 sinken jeweils die jährlichen Gewinne.

Steuern ohne Glättung  201420152016Summe
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft55.00030.0005.00090.000
Sonstige Einkünfte15.00015.00015.000 
Abzüge etc.5.0005.0005.000 
Zu versteuerndes Einkommen65.00040.00015.000 
    
Steuern auf Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft9.9963.481013.477
 
Steuern mit Glättung und Antrag für 2016201420152016Summe
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft30.00030.00030.00090.000
Sonstige Einkünfte15.00015.00015.000 
Abzüge5.0005.0005.000 
Zu versteuerndes Einkommen40.00040.00040.000 
Steuern auf Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft3.5123.4813.41310.406
Steuerrückzahlung   3.071

Ines Wollweber, Steuerberaterin bei Ecovis in Niesky

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