Rücknahme von Biogas-Gärresten: Welche Regeln gelten bei der Umsatzsteuer?

Rücknahme von Biogas-Gärresten: Welche Regeln gelten bei der Umsatzsteuer?

3 min.

Ist für die Rücklieferung von Gärresten Umsatzsteuer zu zahlen? Darüber musste das Finanzgericht Münster in zwei Fällen entscheiden.

Ist das Abholen von Gärresten eine Entsorgungsleistung?

Eine KG baute Mais an und verkaufte ihn an einen ihrer Gesellschafter für dessen Biogasanlage. Die Gärreste erhielt die KG zurück und verwendete sie als Wirtschaftsdünger. Dafür zahlte sie fünf Euro pro Kubikmeter. Diesen Preis verrechnete sie mit der Silomaisgutschrift. Laut Finanzamt sei in dieser Gärrestevergütung einerseits eine Entsorgungsleistung und andererseits eine Lieferung von Gärresten als Dünger eingeflossen.

Strittig war nun, ob das Abholen von Gärresten eine Entsorgungsleistung ist. Diese wäre 2010, als die KG noch pauschalierte, nicht mit der Umsatzsteuerpauschale nach § 24 Umsatzsteuergesetz, sondern mit dem Regelsteuersatz, zu versteuern. 2011 hatte die KG zur Regelbesteuerung optiert. Doch auch hier sah der Betriebsprüfer ein Problem: Während pflanzliche und tierische Düngemittel mit sieben Prozent Umsatzsteuer zu versteuern sind, sei die Gärrestevergütung hier allerdings mit 19 Prozent zu versteuern.

Gärresteabnahme ist im Interesse der KG

Die Richter des Finanzgericht Münster gelangten jedoch zu einem anderen Ergebnis (Urteil vom 01.10.2019, 15 K 102/16 U). Die vom Biogasanlagenbetreiber ausgestellten Gutschriften waren korrekt. Im Vordergrund der Gärresteabnahme stand das Interesse der KG, die darin enthaltenen Nährstoffe zu bekommen. Die KG hatte also der Biogasanlage gegenüber keine Entsorgungsleistung erbracht.

Lässt sich der Vorsteuerabzug für die Biogasanlage verweigern?

Im zweiten Fall befassten sich die Richter mit der anderen Seite des gleichen Streitfalls: mit der Biogasanlage. Denn hier wollte der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug aus den Gutschriften an die Maislieferanten verweigern. Der Gegenstand der Leistung sei falsch bezeichnet und der falsche Steuersatz ausgewiesen. Unter den gleichen Grundsätzen wie im ersten Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Biogasanlagenbetreiber den vollen Vorsteuerabzug erhält, denn die Gutschriften waren ordnungsgemäß (Urteil vom 01.10.2019, 15 K 1050/16 U).

Ist die kostenlose Wärmeabgabe zu versteuern?

Ein weiterer Streitpunkt war in diesem Verfahren die kostenlose Abgabe von Wärme für das private Wohnhaus und das Altenteilerhaus. Diese ist ebenfalls zu versteuern. Da das Grundstück nicht an die öffentliche Fernwärmeversorgung angeschlossen war, seien hier die Selbstkosten in Höhe von 7,9 Cent pro Kilowattstunde für 2010 und 2011 anzusetzen. Dies war nach Ansicht der Richter jedoch nicht zu beanstanden, auch wenn der marktübliche Preis nur 2,93 Cent pro Kilowattstunde betragen hätte.

Das bedeuten die Urteile

„Wie immer ist ein Urteil eines Finanzgerichts mit Vorsicht zu genießen. Denn der Bundesfinanzhof darf als höhere Instanz eine abweichende Entscheidung treffen. Andere deutsche Finanzgerichte können ähnliche Sachverhalte ebenfalls verschieden beurteilen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Birgit Schneider aus München.

Birgit Schneider, Steuerberaterin bei Ecovis in München

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!