Lässt sich beim Kauf von Weihnachtsbaumkulturen Grunderwerbsteuer sparen?

Lässt sich beim Kauf von Weihnachtsbaumkulturen Grunderwerbsteuer sparen?

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Sind Bäume nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden? Wer einen Wald verkaufen will, sollte das aktuelle Urteil des Finanzgericht Münster kennen.

Sind Bäume ein wesentlicher Grundstücksbestandteil?

Kürzlich entschied das Finanzgericht Düsseldorf, dass der Teil des Kaufpreises, der beim Kauf eines Waldes auf die Bäume entfällt, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (https://www.ecovis.com/agrar/sind-baeume-ein-wesentlicher-grundstuecksbestandteil/). Denn die Bäume waren kein wesentlicher Grundstücksbestandteil, sondern nur Scheinbestandteil. Grund dafür war, dass sie bei Hiebreife abgeholzt werden und nicht dauerhaft auf dem Grundstück bleiben. Deshalb ist das Geld, das der Käufer für die Bäume zahlt, keine Gegenleistung für einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang. Man muss also weniger Grunderwerbsteuer zahlen.

Was gilt für Weihnachtsbäume?

Das Finanzgericht Münster musste nun entscheiden, ob beim Kauf einer Weihnachtsbaumkultur die gleichen Grundsätze gelten. Ein Unternehmer hatte Grundstücke gekauft, auf denen sich Weihnachtsbaumkulturen befanden. Im Kaufvertrag waren der Kaufpreis für den Grund und Boden und den Aufwuchs aufgeteilt. Das Finanzamt akzeptierte diese Aufteilung aber nicht, sondern forderte Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis.

Die Richter des Finanzgerichts Münster gaben dem Unternehmer recht (Urteil vom 14.11.2019, Az. 8 K 168/19 GrE). Weihnachtsbäume sind keine wesentlichen Grundstücksbestandteile. Deshalb entfällt auf sie auch keine Grunderwerbsteuer. Die Bäume sind nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und stellen somit Scheinbestandteile dar. Im Streitfall war der vereinbarte Kaufpreis für den Grund und Boden auch nicht unangemessen niedrig angesetzt. Denn dieser lag deutlich über dem durchschnittlichen Preis in der Region.

Das bedeutet das Urteil

„Land- und Forstwirte, die eine Weihnachtsbaumkultur kaufen wollen, sollten darauf achten, dass der Verkäufer den Kaufpreis im Vertrag angemessen aufteilt. Denn so lässt sich zukünftig Grunderwerbsteuer sparen“, rät Ecovis-Steuerberater Mauritz von Wersebe aus Rügen, „zumindest dann, wenn der Bundesfinanzhof die gleiche Meinung wie die Finanzgerichte vertritt.“ Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.

Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen

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