Klage gegen Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele
© EdNurg - adobe.stock.com

Klage gegen Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele

1 min.

Deutschland schafft es nicht, bis 2020 die Treibhausgas-Emissionen wie geplant zu reduzieren. Lässt sich die Bunderegierung deshalb verklagen?

Bis 2020 will Deutschland die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent senken. Die voraussichtliche Verringerung wird allerdings höchstens 32 Prozent betragen. Die europarechtlichen Reduzierungsziele wird Deutschland wahrscheinlich ebenfalls nicht einhalten können.

Klage gegen Bundesregierung abgewiesen

Drei Bio-Landwirte und Greenpeace verklagten die Bundesregierung deshalb nun auf Einhaltung des Klimaziels 2020. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab (Urteil vom 31.10.2019 – VG 10 K 412.18). Die Ziele der Bundesregierung sind nur eine Absichtserklärung und somit nicht rechtsverbindlich. Darüber hinaus sind die Klimaziele durch das Bundes-Klimaschutzgesetz voraussichtlich auf das Jahr 2030 verschoben.

Weiterhin muss Deutschland die Reduzierungsziele der EU nicht unbedingt durch Maßnahmen im eigenen Land einhalten, sondern kann auch Emissionsberechtigungen anderer EU-Mitgliedstaaten erwerben.

Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz sah das Gericht nicht als verletzt an. „Denn die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung sind nicht völlig unzureichend“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Daniel Kabey aus Nürnberg.

Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!