Werden Tierhaltungskooperationen doch gerettet?

Werden Tierhaltungskooperationen doch gerettet?

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Tierhaltungskooperationen sind bisher landwirtschaftlich, was auch für die Umsatzsteuerpauschalierung wichtig ist. Jedoch stehen die Tierhaltungskooperationen durch eine geplante Gesetzesänderung aktuell auf der Kippe.

Bisherige Situation

Im Zuge der Grundsteuerreform passt der Gesetzgeber auch das Bewertungsgesetz (BewG) an. Durch die Reform sollte der § 51a BewG ersatzlos wegfallen. Dieser regelt, dass sich Landwirte zusammenschließen können, um freie Vieheinheiten der Mitglieder für eine gemeinschaftliche Tierhaltung zu nutzen. Die Mitunternehmer erzielten so landwirtschaftliche Einkünfte. Dies bewirkt unter anderem, dass keine Gewerbesteuer fällig wird. Als diese geplante Änderung bekannt wurde, protestierten viele Landwirte. Sogar der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass diese Regelung erhalten bleibt.

Geplante Änderung der Großen Koalition

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag gestellt. Dieser sieht vor, dass das Einkommensteuergesetz einen neuen Paragrafen (§ 13b EStG) bekommt. Dieser soll dann zukünftig die Tierhaltungskooperation regeln. An den grundsätzlichen Voraussetzungen würde sich nichts ändern, denn im Wesentlichen beinhaltet er das gleiche wie § 51a BewG. Neu daran ist aber, dass der geplanten Änderung zufolge auch Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Rentenversicherung, die trotzdem hauptberufliche Landwirt sind, zukünftig Mitglied einer Tierhaltungskooperation sein dürfen. Bis jetzt war das nur bei Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse möglich.

Das bedeutet die geplante Änderung für Sie

„Fest steht: Die Tierhaltungskooperation muss erhalten bleiben, damit die Landwirtschaft in Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Deshalb ist die geplante Gesetzesänderung eine gute Nachricht“, meint Ecovis-Steuerberater Martin Mayer aus München, „dennoch muss die Politik auch noch das Umsatzsteuergesetz anpassen, damit Tierhaltungskooperationen die Umsatzsteuerpauschalierung weiterhin anwenden dürfen.“

Martin Mayer, Steuerberater bei Ecovis in München

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