Wann müssen Landwirte ihr Feldinventar aktivieren?

Wann müssen Landwirte ihr Feldinventar aktivieren?

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Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb insgesamt gewerblich, bringt dies steuerliche Nachteile mit sich. Unter anderem dürfen betroffene Landwirte dann bestimmte Vereinfachungsregelungen nicht mehr anwenden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Darum ging es in dem Urteil

Eine GbR war landwirtschaftlich tätig und erbrachte zusätzlich Dienstleistungen für andere Landwirte. Das Finanzamt stellte fest, dass der Anteil der gewerblichen Arbeiten zu hoch war. Es stufte die GbR insgesamt als Gewerbebetrieb ein. Den Gewinn erhöhte es unter anderem um den Wert der stehenden Ernte (Feldinventar) zum Abschlussstichtag.

Das entschied der Bundesfinanzhof

Das Feldinventar müssen Betriebe eigentlich als Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerten und in der Bilanz ansetzen. Landwirte können aber eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Dann müssen sie das Feldinventar nicht aktivieren. Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden allerdings, dass dies nur gilt, wenn der Betrieb tatsächlich landwirtschaftliche Einkünfte erzielt (Urteil vom 09.05.2019, Az. VI R 48/16). Wird ein Betrieb wie im Streitfall gewerblich, darf der landwirtschaftliche Betrieb diese Sonderregelung nicht mehr anwenden. Die klagende GbR musste also das Feldinventar entsprechend gewinnerhöhend bewerten.

Das müssen Landwirte in Personengesellschaften beachten

Personengesellschaften werden insgesamt gewerblich, wenn auch nur ein Teil der Einkünfte gewerblich ist. Wenn Landwirte in einer Personengesellschaft in größerem Umfang Dienstleistungen erbringen, sollte dies organisatorisch klar abgegrenzt sein, zum Beispiel durch die Gründung einer Dienstleistungs-GbR. Dann ließen sich die Vereinfachungsregelungen zumindest für den landwirtschaftlichen Teil des Betriebs weiterhin anwenden.

Das bedeutet das Urteil für Sie

„Dieses Urteil ist für alle bilanzierenden Landwirte wichtig“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Karin Höchtl, „wenn sie ihr Feldinventar in der Bilanz ausweisen müssen, führt dies zu einem einmaligen, hohen Gewinn und entsprechend zu höheren Steuern.“

Karin Höchtl, Steuerberaterin bei Ecovis in Mainburg

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