Haftet ein Landwirt bei einem Hundeangriff?

Haftet ein Landwirt bei einem Hundeangriff?

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Ein Hundeangriff kann sehr schmerzhaft sein. Doch wer muss für entstandenen Schaden aufkommen?

Der Schäferhund eines Landwirts griff eine Frau auf einer Tierfarm an und verletzte sie am Arm. Die Geschädigte verklagte den Hundebesitzer wegen bleibender Schäden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Augsburg.

So urteilte das Gericht

Die Richter des Amtsgerichts Augsburg entschieden, dass der Landwirt der Frau 1.800 Euro Schmerzensgeld zahlen muss (Pressemitteilung vom 17.05.2019). Der hundehaltende Landwirt hatte zwar mit Schildern darauf hingewiesen, dass der Durchgang verboten sei und vor einem bissigen Hund gewarnt. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dies nicht ausreicht. Denn eines der Schilder war teilweise von einem Gebüsch verdeckt. Das andere war erst nach einer beträchtlichen Wegstrecke auf dem Grundstück angebracht. Der Landwirt hatte somit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da er nicht ausreichend auf den Schäferhund hingewiesen hatte.

Das bedeutet das Urteil für Landwirte

Für Tiere, die der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dienen, gibt es eine Ausnahme bei der Tierhalterhaftung. „Hier gilt die Schadensersatzpflicht für durch das Tier verursachte Schäden nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn der Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl.

Thomas Schinhärl, Rechtsanwalt bei Ecovis in Regensburg

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