EU-Kommission verklagt Deutschland – steht die Umsatzsteuer-Pauschalierung vor dem Aus?
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EU-Kommission verklagt Deutschland – steht die Umsatzsteuer-Pauschalierung vor dem Aus?

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Die EU stört sich an den deutschen Regelungen zur Umsatzsteuer-Pauschalierung in der Landwirtschaft. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte nun das Ende dieser Vereinfachungsregelung bedeuten.

Hintergrund

Bereits vor einiger Zeit forderte die Europäische Kommission Deutschland auf, die Umsatzsteuer-Pauschalierung für deutsche Landwirte anzupassen. Aus Sicht der EU verletzt Deutschland damit die für alle EU-Staaten verbindliche Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Laut EU-Kommission kam Deutschland der Aufforderung nicht zufriedenstellend nach. Nun folgt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (Pressemitteilung vom 25. Juli 2019).

Doch was genau macht Deutschland aus Sicht der Europäischen Kommission falsch?

1. Problem

In Deutschland müssen alle Landwirte laut Gesetz die Pauschalierungsregelung anwenden. Dabei lassen sich die Umsätze pauschal abrechnen. Die Landwirte bekommen dafür keine Vorsteuern zurückerstattet. Auf Antrag können sie zur Regelbesteuerung optieren. Die Pauschalierung soll den bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine Betriebe so gering wie möglich halten. Doch auch sehr große Betriebe in Deutschland dürfen ihre Umsätze pauschalieren. Die EU-Kommission verlangt, dass nur Betriebe, bei denen die Regelbesteuerung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde, diese Vereinfachung anwenden dürfen.

2. Problem

Die deutschen Landwirte erhalten für die nichterstattete Vorsteuer in bestimmten Bereichen durch den Pauschalsteuersatz unverhältnismäßig starke Entlastungen. Hierdurch könnte sogar eine verbotene Beihilfe für die Landwirte vorliegen. Die Agrarpolitik der EU ist jedoch für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt, um Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.

Wie geht es jetzt weiter?

„Die deutsche Regierung muss die Umsatzsteuer-Pauschalierung früher oder später neu regeln“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert, „falls auch der EuGH zu der Auffassung gelangt, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstößt.“ Bis zum Urteilsspruch wird aber noch Zeit ins Land gehen. Eine Prognose, wie das Verfahren endet, gibt es nicht. Auf Einschränkungen in der Pauschalierung sollten sich Landwirte aber bei langfristigen Planungen einstellen. „Denn es geht nicht nur um die Frage, wer pauschalieren darf, sondern auch, wie hoch die Vorsteuerpauschale sein darf“, sagt der Ecovis-Experte.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

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