Welche Mindestanforderungen muss ein Hochbett erfüllen?
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Welche Mindestanforderungen muss ein Hochbett erfüllen?

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Jeder Landwirt, der Urlauber oder Mitarbeiter beherbergt, sollte seine Hochbetten genau prüfen. Denn diese müssen bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen.

Vor Gericht hatte die Mutter eines 13-jährigen Jungen geklagt. Ihr Sohn war bei einer Übernachtung in einem Hotel aus einem Hochbett gefallen und hatte sich dabei verletzt. Die Richter sahen eine Pflichtverletzung des Hotelbetreibers, da sie die Absturzsicherung des Betts als unzureichend einstuften. Die Kläger bekamen Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Diese Sicherheitsstandards gelten für Hochbetten

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit seinem Urteil die Mindestanforderungen für Hochbetten festgelegt (Urteil vom 24.04.2019, 19 C 7391/18). Demnach müssen diese der Norm DIN EN 747-1 „Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Etagenbetten und Hochbetten für den Wohnbereich“ entsprechen. Die Norm sieht unter anderem vor, dass ein Hochbett durch eine ausreichend hohe Absturzsicherung über die gesamte Länge (mit Ausnahme beim Einstieg) gesichert sein muss. Die Höhe dieser Sicherung muss mindestens 16 cm ab der Matratzenoberfläche betragen. Hält ein Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten diese Anforderungen nicht ein, drohen ihm Schmerzensgeldzahlungen, falls sich ein Übernachtungsgast verletzt.

Das bedeutet das Urteil für Landwirte

„Geklagt hatte im Verfahren zwar ein Hotelgast“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Daniel Kabey, „jedoch gehen wir davon aus, dass dieses Urteil alle betrifft, die Menschen beherbergen oder möblierte Zimmer an ihre Angestellten vermieten.“

Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg

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