Bis 31. März: Rente für letztes Jahr beantragen!
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Bis 31. März: Rente für letztes Jahr beantragen!

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Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die verpflichtende Hofabgabe für verfassungswidrig erklärt. Bei uns erfahren Sie, wie Sie jetzt noch die Rente für letztes Jahr beantragen können.

Hintergrund

Haben sie die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht, dann können Landwirte, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige eine Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen. Früher mussten sie dafür den Hof abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Regelung im letzten Jahr jedoch einen Riegel vorgeschoben.

Jetzt noch schnell den Antrag stellen

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung geschaffen. Diese müssen Sie beachten, falls bei Ihnen die Voraussetzungen für den Rentenbezug bereits im vergangenen Jahr erfüllt waren. Nun können Sie frühestens ab dem 01.09.2018 rückwirkend eine Rente erhalten, wenn Sie bei der LAK einen formlosen Antrag stellen. Die Antragsunterlagen bekommen Sie dann zugeschickt.

Jetzt heißt es schnell sein! Denn die Antragstellung für 2018 ist nur noch bis zum 31.03.2019 möglich.

Hinweis für die Praxis

„Haben Sie Einkünfte, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, müssen Sie sorgfältig nachrechnen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Marina Bajric, „Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können sich durch den Rentenbezug erhöhen, da sich die Beitragsbemessung ändert. Deswegen sollten Sie vor dem Rentenantrag prüfen, welche weiteren Einkunftsquellen Sie haben.“

Marina Bajric, Steuerberaterin bei Ecovis in München

Mehr Informationen dazu hier.

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