Wann lässt sich eine 6b-Rücklage auf einen anderen Betrieb übertragen?

Wann lässt sich eine 6b-Rücklage auf einen anderen Betrieb übertragen?

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Planen Sie, Flächen zu verkaufen? Dann sollten Sie das neue Urteil des Bundesfinanzhofs zur 6b-Rücklage kennen.

Darum ging es in dem Verfahren

Nach einer Betriebsprüfung bei einem Landwirt erhöhte das Finanzamt dessen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Grund dafür war eine aus Sicht des Finanzamts nicht wirksam aufgelöste Rücklage nach § 6b EStG der Eltern des Landwirts.

Flächenverkäufe der Eltern hatten im Wirtschaftsjahr 2005/2006 zu einem hohen Gewinn geführt. Dafür bildeten die in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten in Höhe des Gewinns eine Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG. Das Geld wollten sie für einen Hausneubau verwenden. So mussten sie den Gewinn im Jahr des Verkaufs nicht versteuern.

Diese Rücklage übertrugen sie Ende 2006 vermeintlich in das Betriebsvermögen ihrer KG. Diese hatten sie einige Jahre zuvor gegründet. Am 30.12.2006 übergaben die Eltern den landwirtschaftlichen Betrieb ihrem Sohn. 2007 wollten die Eltern die Rücklage auf ein neugebautes Sechsfamilienhaus der KG übertragen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden, dass die Eltern die Rücklage nicht wirksam auf die KG übertragen hatten (Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG).

Die Begründung: Zum Bilanzstichtag befand sich im Betriebsvermögen der Eltern kein Wirtschaftsgut, von dessen Anschaffungs- und Herstellungskosten sie die Rücklage hätten abziehen können. Das Haus stellten sie erst 2007 fertig. Die Übertragung der Rücklage ist nur auf spezielle Wirtschaftsgüter möglich, wie Grund und Boden oder Gebäude – nicht jedoch vorweg in das Betriebsvermögen eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen (Urteil von 22.11.2018, VI R 50/16).

Das Finanzamt bekam somit recht. Für das Streitjahr erhöhte das Finanzamt deshalb den Gewinn des Sohnes. Er hat die Rücklage, die seine Eltern gebildet hatten, mit dem Hof übernommen, ohne es zu wissen.

Praxishinweis

Die Übertragung einer 6b-Rücklage lässt sich also immer erst zu diesem Zeitpunkt auf neu angeschafften Grund und Boden oder ein Gebäude vornehmen. Die Vorweg-Übertragung ins Betriebsvermögen eines anderen Betriebs ist nicht erlaubt. „Muss der Sohn eine Rücklage gewinnerhöhend auflösen, obwohl die Eltern sie eigentlich reinvestiert hatten, ist das sehr ärgerlich“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Monika Deckwerth, „zur Steuernachzahlung kommen dann nämlich auch noch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr hinzu.“

Monika Deckwerth, Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig

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