Dürrehilfen 2018: Jetzt schnell Anträge stellen

Dürrehilfen 2018: Jetzt schnell Anträge stellen

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Die Dürrehilfen der Bundesländer sind Anfang Oktober gestartet. In Sachsen und Brandenburg locken bis zu 500.000 Euro. Der Überblick zeigt, welche Landwirte in Bayern, Sachsen und Brandenburg Anträge stellen können und bis wann.

 Die Dürrehilfen-Details für Bayern:

  • Antragsberechtigt für die bayerischen Dürrehilfen sind ausschließlich Futterbaubetriebe, die Raufutterfresser halten, also Rinder oder Schafe. Gefördert wird der ab 1. August 2018 erfolgte notwendige Zukauf von Grundfuttermitteln für Raufutterfresser. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben (Kaufpreis für Grundfutter + Transportkosten).
  • Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist, dass der Jahresertrag im Futterbau mindestens 30 Prozent unterhalb des im vorangegangenen Dreijahreszeitraum erzielten Naturalertrags liegt.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat eine Karte erstellt, auf der die förderfähigen Gebiete markiert sind. Futterbaubetriebe im Fördergebiet werden als generell förderfähig eingestuft. Der gesamte Grünlandgürtel von Traunstein bis Kempten ist ausgenommen. Futterbaubetriebe in diesem Gebiet müssen einen Ertragsrückgang beim Futterbau von mindestens 30 Prozent im Vergleich zur durchschnittlichen Jahreserzeugung einzelbetrieblich nachweisen.

Was betroffene Landwirte in Bayern tun sollten:

Der Nachweis der Futterzukäufe erfolgt in Form der Vorlage entsprechender Einkaufsrechnungen. Formell müssen diese Rechnungen nach den Vorschriften der Umsatzsteuer ordnungsgemäße Rechnungen darstellen mit Angabe der Steuernummer, gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer, Leistungsdatum und -Umfang.

 Die Dürrehilfen-Details für Sachsen und Brandenburg:

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen, sowie klein- und mittelständische Unternehmen. Darunter fallen Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr.
  • Die Mittel können landwirtschaftliche Betriebe erhalten, bei denen die Ernten mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt und die in ihrer Existenz gefährdet sind.
  • Für die Bewertung, ob die Existenz eines Betriebs gefährdet ist, werden die Liquidität des Unternehmens sowie die Einkünfte und das Vermögen der Betriebsinhaber oder Gesellschafter herangezogen.
  • Wenn alle Nachweise erbracht sind und unter weiteren Voraussetzungen bekommen die Betriebe bis zu 50 Prozent des eingetretenen Schadens aus staatlichen Mitteln ausgeglichen. Der maximale Zuschuss beträgt 500.000 Euro.

Was betroffene Landwirte in Sachsen tun sollten:

  • Der Antrag und eine Excel Tabelle zur Beihilfe-und Schadensberechnung sind online erhältlich unter: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/7829.htm
  • Terminsache: Der Antrag ist bis zum 16. November 2018 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Was betroffene Landwirte in Brandenburg tun sollten:

  • Der Antrag ist online erhältlich unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/duerrehilfe-2018/
  • Terminsache: Der Antrag ist formgebunden bis zum 30. November 2018 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Bei mindestens 5 Prozent der Empfänger werden von der ILB Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

 „Auch wenn solche Anträge immer viel Papierkram bedeuten, wir empfehlen unseren Landwirten, jetzt schnell zu handeln“, rät Matthias Paintner, Steuerberater bei Ecovis in Landshut, „denn die Termine sind ganz schön knapp gesetzt.“

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