Dürrehilfen Bayern – Jetzt Anträge stellen

Dürrehilfen Bayern – Jetzt Anträge stellen

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Das „Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018“ für die bayerischen Futterbaubetriebe ist gestartet. Anträge können Sie bis zum 15. November 2018 beim zuständigen Landwirtschaftsamt einreichen.

Was beinhaltet das Hilfsprogramm?

Die von der Trockenheit im Sommer 2018 besonders betroffenen Betriebe können seit 1. Oktober Zuschüsse für den Grundfutterzukauf erhalten. Das Hilfsprogramm wendet sich ausschließlich an Futterbaubetriebe, die Raufutterfresser halten. Dazu gehören Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden. Gefördert wird der ab 1. August 2018 erfolgte notwendige Zukauf von Grundfuttermitteln für Raufutterfresser. Die Hilfen sind ein Zuschuss und können bis zu 50 Prozent der Ausgaben (Kaufpreis für Grundfutter + Transportkosten) betragen.

Damit Betroffene die Hilfen erhalten, muss der Jahresertrag im Futterbau mindestens  30 Prozent unterhalb des im vorangegangenen Dreijahreszeitraum erzielten Naturalertrags liegen.

Von der Landesanstalt für Landwirtschaft  wurde eine Karte erstellt, auf der die förderfähigen Gebiete markiert sind. Der gesamte Grünlandgürtel von Traunstein bis Kempten ist grundsätzlich ausgenommen. Futterbaubetriebe mit Betriebssitz im nicht förderfähigen Gebiet müssen einen Ertragsrückgang beim Futterbau von mindestens 30 Prozent im Vergleich zur durchschnittlichen Jahreserzeugung einzelbetrieblich nachweisen.

Hinweise für die Praxis

Der Antrag ist online erhältlich und beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis zum 15. November einzureichen. Hier geht es zum Antrag.

„Der Nachweis der Futterzukäufe erfolgt auf Basis entsprechender Rechnungen, die den wesentlichen umsatzsteuerlichen Vorgaben entsprechen“, sagt Ecovis-Steuerberater Alfred Büchl in Regensburg. Dazu gehören Angabe der Steuernummer, gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer sowie Leistungsdatum- und Umfang.

Alfred Büchl, Steuerberater bei Ecovis in Regensburg

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