70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte bleibt
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70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte bleibt

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In den letzten Monaten sorgten sich viele Landwirte über das geplante Ende der 70-Tage-Regelung. Innerhalb dieser Frist bleibt Saisonarbeit sozialabgabenfrei. Nun hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD über die Regelung entschieden

Welche Regelung galt bisher?

2015 trat das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Damit stieg der Zeitraum, in dem sich Angestellte „kurzfristig beschäftigen“ lassen, von 50 auf 70 Tage. So kam man Saisonbetrieben entgegen, die zu bestimmten Jahreszeiten plötzlich eine große Anzahl an Arbeitskräften für einen begrenzten Zeitraum benötigen. Arbeitgeber können Saisonarbeitskräfte bei dieser Variante besonders günstig beschäftigen. Sie müssen keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Auch der sonst übliche erhebliche Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von Arbeitskräften hielt sich in Grenzen. Die Ausweitung von 50 auf 70 Tage sollte ursprünglich nur übergangsweise gelten. Ab 2019 war die Rückkehr zur 50-Tage-Regelung geplant.

Der neue Beschluss des Koalitionsausschusses

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat nun entschieden, die 70-Tage-Regelung unbefristet zu verlängern. Vor allem für Arbeitgeber, die Studenten oder Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen, ist das günstig. „Besonders Sonderkulturbetriebe dürften nun aufatmen“, sagt Armin Fottner, Steuerberater bei Ecovis in Pfaffenhofen.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums.

Armin Fottner, Steuerberater bei Ecovis in Pfaffenhofen

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