Finanzamt darf unbare Altenteilsleistungen schätzen

Finanzamt darf unbare Altenteilsleistungen schätzen

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Hat ein Hofübergeber keine Nachweise für unbare Altenteilsleistungen, darf das Finanzamt die Werte schätzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Rechtslage

Bei einer Hofübergabe erhalten die Übergeber für gewöhnlich Altenteilsleistungen in Form von Wohnrecht, Verpflegung, Taschengeld oder ähnlichem. Prinzipiell sind diese mit dem tatsächlichen Wert anzusetzen. Können Übergeber keine Nachweise für die Höhe dieser Aufwendungen erbringen, darf das Finanzamt sie schätzen. Dieses zieht dafür als Nichtbeanstandungsgrenze die Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung heran.

Streitfall

Ein Landwirt beschwerte sich darüber, dass der Bundesfinanzhof seine Revision nicht zugelassen hatte. Er legte keine Nachweise für tatsächlich entstandene Aufwendungen für die Altenteilsleistungen an seine Eltern vor. Das Finanzamt schätzte also die unbaren Altenteilsleistungen. Diese Schätzbeträge waren dem Landwirt zu gering. Er schaltete die Gerichte ein. Das Finanzgericht schlug sich auf die Seite des Finanzamts. Auch in der zweiten Instanz scheiterte der Landwirt.

Das entschied der Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof verwarf  die Beschwerde als unzulässig. Er sah  keine grundsätzlich zu klärende Rechtsfrage (Beschluss vom 8.6.2018, X B 112/17). Somit bestätigte der Bundesfinanzhof indirekt die Vorgehensweise des Finanzamts.

Folgende Werte können als unbare Altenteilsleistungen für Einzelpersonen pauschal angesetzt werden (pro Jahr):

Veranlagungszeitraum

VerpflegungHeizung, Beleuchtung, andere Nebenkosten

Gesamt

20162.832 Euro631 Euro3.463 Euro
20172.892 Euro645 Euro3.537 Euro
20182.952 Euro658 Euro3.610 Euro

Für Altenteilerehepaare gelten die doppelten Beträge.

Praxishinweis

Entstehen Ihnen für die Altenteilsleistungen höhere Kosten als die Pauschalsätze in der Sozialversicherungsentgeltverordnung? „Dann ist es wichtig, die Belege gut aufzubewahren und diese dem Finanzamt vorzulegen“, rät Ecovis-Steuerberaterin Cirsten Schulz.

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam

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