Dürreperiode: Soforthilfen und Steuererleichterungen für Landwirte

Dürreperiode: Soforthilfen und Steuererleichterungen für Landwirte

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Wegen der anhaltenden Dürreperiode können Landwirte in Niedersachsen und Thüringen auf steuerliche Hilfen hoffen. Für die bayerischen Tierhalter gibt es finanzielle Soforthilfen.

Aktualisierung: Welche Dürrehilfen es für Landwirte gibt, lesen Sie hier.

Steuerliche Erleichterungen für Betriebe in Niedersachsen und Thüringen

Betroffene Landwirte können ab sofort bei den Finanzämtern Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen stellen, beispielsweise um die Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer anzupassen.

In Thüringen werden außerdem gerade Betriebsbefragungen zu konkreten Auswirkungen der Dürresituation auf den Einzelbetrieb durchgeführt. Die Ergebnisse sollen Grundlage für die Entscheidung zu möglichen Dürrebeihilfen sein.

Soforthilfen für Futtermittelknappheit in Bayern

Die von Trockenheit und Hitze besonders betroffenen Tierhalter in Bayern sollen eine finanzielle Soforthilfe erhalten. In vielen Betrieben ist wegen der Ernteausfälle bereits das Futter knapp. Deshalb hat das bayerische Kabinett finanzielle Hilfen für den notwendigen Zukauf von Futtermitteln beschlossen. Bei Landwirten, die erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten haben, sollen die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte, maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb, ausgeglichen werden. Das heißt konkret: Betriebe, die einen Ertragsrückgang im Futterbau von mindestens 30 Prozent erwarten, können einen Zuschuss von 50 Prozent des Grundfutterzukaufs erhalten.

Berücksichtigen lassen sich Rechnungen ab 1. August 2018. Für alle Antragsteller soll ein Selbstbehalt von 500 Euro gelten. Die Antragstellung soll als Online-Verfahren, und noch im August starten. „Sobald uns die genaueren Umstände der Antragstellung und die weiteren Hilfsmaßnahmen bekannt sind, informieren wir Sie“, sagt Ludwig Brummer, Steuerberater bei Ecovis in Freising.

Ludwig Brummer, Steuerberater bei Ecovis in Freising

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