Bundesverfassungsgericht kippt Pflicht zur Hofübergabe für den Renteneintritt

Bundesverfassungsgericht kippt Pflicht zur Hofübergabe für den Renteneintritt

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Hammerurteil des Bundesverfassungsgerichts: Landwirte müssen nicht in jedem Fall ihren Hof übergeben, um Leistungen aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse zu beziehen.

Bisherige Situation

Um eine Rente aus der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu bekommen, musste ein Landwirt seinen Betrieb aufgeben. Lediglich geringe Anteile des ursprünglichen Hofes durfte er zurückbehalten. Auch der Ehepartner bekam keine Rente, wenn der Hof noch nicht übergeben war. Geregelt wird dies im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.

Ein Landwirt und die Ehefrau eines anderen Landwirts klagten separat gegen den Zwang zur Betriebsaufgabe, damit sie Zahlungen aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten. Die Verfahren gingen bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Laut Bundesverfassungsgericht greift die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofes in die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz ein. Wenn die Hofabgabe in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, ist die Pflicht dazu verfassungswidrig. Es ist auch unzumutbar, dass das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte keine Härtefallregelung vorsieht, wenn ein Hof nicht übergeben werden kann, weil ein Nachfolger fehlt. Das Gericht beanstandete außerdem, dass die Entscheidung eines Ehepartners den Rentenanspruch des anderen nicht beeinflussen dürfe (Pressemitteilung vom 9. August 2018, Beschluss vom 23. Mai 2018, 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14).

In den Streitfällen wurden nun die Gerichtsentscheidungen aufgehoben und die Verfahren an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Was passiert jetzt?

„Der Gesetzgeber ist gezwungen, hier nachzubessern, um die verfassungswidrige Regelung zu beheben“, sagt Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München.

Wie Landwirte jetzt vorgehen sollten, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

Was gibt es generell bei einer Hofübergabe zu beachten? Das finden Sie in unserer Checkliste.

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