Neue Heizung für den Altenteiler – wann zahlt das Finanzamt dazu?

Neue Heizung für den Altenteiler – wann zahlt das Finanzamt dazu?

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Muss der Übernehmer einer Altenteilerwohnung dort etwas erneuern, wäre es schön, wenn sich auch der Fiskus an den Kosten beteiligt. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, hat das Finanzgericht Niedersachsen geklärt.

Wann muss der Übernehmer bezahlen?

Damit sich die Aufwendungen für die Altenteilerwohnung steuerlich berücksichtigen lassen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Der Übernehmer muss sich im Übergabevertrag explizit verpflichtet haben, die entsprechenden Kosten für die Altenteilerwohnung zu tragen. Darüber hinaus lässt die Rechtsprechung den Abzug der Aufwendungen nur dann zu, wenn die Altenteilerwohnung dadurch in dem Zustand bleibt, den sie zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Für Verbesserungen gibt es keinen Zuschuss vom Finanzamt.

Der aktuelle Fall

Ein Betriebsinhaber und ein Altenteiler stritten sich über die Erneuerung einer Heizungsanlage im gemeinsamen Wohnhaus. Nachdem die Heizung im Januar ausfiel und nicht mehr repariert werden konnte, erneuerte der Landwirt die komplette Heizungsanlage. Die Aufwendungen in Höhe von 8.000 Euro beantragte er anteilig in Höhe von 35 Prozent, soweit sie auf die Altenteilerwohnung entfielen, als abziehbare Versorgungsleistungen. Das Finanzamt verweigerte den Sonderausgabenabzug, da er nach dem Vertrag nicht explizit auch zur Erneuerung der Heizungsanlage verpflichtet war.

Das entschied das Gericht

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass die Aufwendungen  abzugsfähig sind (Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 1 K 310/16). Denn im Übergabevertrag war geregelt, dass die Altenteilerwohnung in einem guten und bewohnbaren Zustand zu halten ist und der Übernehmer auch die Kosten für die Heizung zu tragen hatte. Daraus leitete das Gericht ab, eine nicht mehr intakte Heizungsanlage erneuern zu müssen. Nur so lässt sich die Verpflichtung zum Vorhalten einer beheizten Wohnung erfüllen. Weiterhin sah das Gericht in der zeitgemäßen Erneuerung der Heizungsanlage keine schädliche Investition, da es letztlich auch hierdurch nur möglich war, die Wohnung zu beheizen. Die Altenteilerwohnung hat sich dadurch gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt der Hofübergabe nicht wesentlich verbessert.

Das gilt in der Praxis

„Ob das Finanzamt an der Heizungserneuerung beteiligt ist, muss man im Übergabevertrag genau lesen und abklären, ob der Übernehmer die Erneuerung zahlen muss“, sagt Alfred Büchl, Steuerberater bei Ecovis in Regensburg. Ist dies der Fall, kann er den Sonderausgabenabzug beantragen, wenn die Wohnung wieder in den Zustand versetzt wird, den sie ursprünglich hatte. Man muss aber darauf achten, dass die Aufwendungen nur anteilig zu berücksichtigen sind, soweit sie auf die Altenteilerwohnung entfallen.

Alfred Büchl, Steuerberater bei Ecovis in Regensburg

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