Aktivisten dürfen für Filmaufnahmen in Stall eindringen

Aktivisten dürfen für Filmaufnahmen in Stall eindringen

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Das Oberlandesgericht Naumburg sprach mehrere Tierrechtsaktivisten frei, die sich unbefugten Zutritt zu Ställen eines landwirtschaftlichen Betriebes verschafften. Sie wollten dort Missstände aufdecken.

Hintergrund

Im Jahr 2013 überwanden mehrere Anhänger einer Tierschutzvereinigung die Absperrung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Sachsen-Anhalt. Sie wollten in den dortigen Maststall mit 60.000 Tieren eindringen und Bilder und Filme von den gehaltenen Tierbeständen machen.

Zuvor erhielten die Tierschützer einen Hinweis, dass in der betreffenden Zuchtanlage unvertretbare Zustände herrschen. Die Tierschützer gingen davon aus, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ohne jegliche Beweise kein Einschreiten bewirken würde. Deshalb entschieden sie, in die Stallanlage einzubrechen und die Zustände zu dokumentieren.

Der Unternehmer zeigte die Tierschützer daraufhin wegen Hausfriedensbruch an.

Entscheidung des Gerichts

Drei Gerichte durchleuchteten den Vorfall. Sowohl das zuständige Amtsgericht, als auch das Landgericht urteilten im Ergebnis mit einem Freispruch. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte die Urteile. Der Freispruch ist nun rechtskräftig (Urteil vom 22.02.2018, Aktenzeichen 2 Rv 157/17).

Zwar sah das Gericht den Tatbestand des Hausfriedensbruches als erfüllt, bewertete die Tat jedoch aufgrund eines Notstands nach § 34 Strafgesetzbuch als gerechtfertigt: Denn es bestand eine Gefahr für das Tierwohl, das die Angeklagten schützen wollten. Das Tierwohl überwiege hier das Hausrecht des Unternehmens, da dieses die Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung zu verantworten habe.

Hinweis für die Praxis

Das Urteil gewährt potenziellen Stalleinbrechern, die im Sinne des Tierschutzes agieren, nun freie Hand. „Die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen müssen aber immer noch die staatlichen Behörden kontrollieren, nicht Tierschutzgruppen“, sagt Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die neue Bundesregierung diesen Punkt gesetzgeberisch regelt.

Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig

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