Landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich nicht unbedingt steuerfrei aufteilen

Landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich nicht unbedingt steuerfrei aufteilen

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Ein landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich am besten mit Hilfe des Steuerberaters auf mehrere Erben übertragen. Dazu ein aktuelles Urteil des  Bundesfinanzhofs.

Sachverhalt

Geklagt hatte eine ältere Frau, die einen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb mit 21 Hektar landwirtschaftlicher Fläche besaß. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge wollte sie ihrer Tochter und den Enkelkindern den Betrieb übergeben. Sie verteilte die Flächen des Betriebs zu Alleineigentum auf die Nachkommen und teilte den Betrieb auf. Das Finanzamt sah hier eine Betriebsaufgabe und versteuerte einen Aufgabegewinn in Höhe der stillen Reserven von ca. 160.000 Euro. Die Klägerin berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der ab 3.000 Quadratmeter Fläche ein lebensfähiger Betrieb vorliegen kann. Sie sah in den übergebenen Flächen folglich Teilbetriebe, deren Übertragung ebenfalls ohne Auflösung stiller Reserven vonstattengehen kann.

Urteil

Der Bundesfinanzhof folgte der Argumentation der Klägerin aber nicht und stellten die Betriebsaufgabe fest (Urteil vom 16.11.2017, Az. VI R 63/15). Bei der Aufteilung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf mehrere Kinder und Enkelkinder sei keine steuerfreie Übertragung möglich. Der Richtwert von 3.000 Quadratmetern, den die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Liebhaberei und landwirtschaftlichem Betrieb nutzt, sei kein Anhaltspunkt für die Annahme von Teilbetrieben. „Für einen Teilbetrieb müssten weitere Voraussetzungen gegeben sein, insbesondere die strukturelle Selbstständigkeit“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Rita Kuhn aus Schweinfurt. Dies war aber nicht gegeben.

Praxistipp

„Die Betriebsaufgabe unter Aufdeckung stiller Reserven hätte die Frau mit qualifizierter steuerlicher Beratung leicht vermeiden können“, sagt die Ecovis-Expertin Kuhn, „bei der Hofübergabe können Sie sich auf uns verlassen. Wir finden bessere Lösungen“.

Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis in Schweinfurt

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