Erklärvideo: Wie Sie die Umsatzsteuer für Wärmelieferung drücken können

Erklärvideo: Wie Sie die Umsatzsteuer für Wärmelieferung drücken können

1 min.

Geben Sie die Abwärme Ihrer Biogasanlage kostenfrei an andere Unternehmer oder Nachbarn ab? Erhalten Sie in diesem Fall von Ihrem Stromversorger neben dem Stromgeld einen Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung? Dann müssen Sie zwar wie bisher für den Bonus 19 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil ausführt (Az.: XI R 2/14). Aber Sie müssen auch Umsatzsteuer für den Wert der Wärme bezahlen – und das auch dann, wenn Sie die Wärme kostenlos abgeben. Der Wert für die Wärmelieferung richtet sich aber gemäß dem Richterspruch nach dem aktuellen Marktwert. Ecovis-Agrarexperte Ernst Gossert von Ecovis in München erläutert in seinem Erklärvideo, wie Sie das Urteil des Bundesfinanzhofs für sich positiv nutzen und den steuerpflichtigen Marktwert drücken können.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

Dauer: 2:29 Minuten

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!