Geplante Steuererleichterungen für Land- und Forstwirte

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Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Ziel ist es,  die Land- und Forstwirtschaft, die sich derzeit an einem anhaltend schwierigen Agrarmarkt behaupten muss, zu entlasten.

Hintergrund

Wegen der anhaltend schwierigen Lage und der teils erheblichen Verschlechterung der Ertragslage in der Landwirtschaft ist hier dringend Handlungsbedarf angesagt.

Maßnahmen

Das Vorhaben, den Freibetrag nach § 14a EStG zur Schuldentilgung wiedereinzuführen, stieß auf Widerstand in der Großen Koalition und wurde aufgrund dessen wieder gekippt.  Demnach sollte dem Steuerpflichtigen bei allen Veräußerungsgewinnen im Zeitraum zwischen 1.1.2015 und 31.12.2019 auf Antrag ein Freibetrag von 150.000 € gewährt werden.

Mit der Wiedereinführung des § 34e EStG soll die Gewinnverteilung in der Land- und Forstwirtschaft umgestellt und so eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden. So kann die Steuerlast individuell auf den jeweiligen Betrieb und dessen wirtschaftliche Lage angepasst werden.

Hinweis

Dies sind nur zwei Punkte aus dem Maßnahmenkatalog des geplanten Hilfspakets der Bundesregierung für die Landwirtschaft, das bis Ende 2016 umgesetzt werden soll.

Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden!

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, ob auch Ihr Betrieb von der Inanspruchnahme der Neuregelungen profitieren könnte!

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