Investitionsabzugsbetrag auch vor der Hofübergabe noch möglich

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Mit dem Urteil vom 10. März widerspricht der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung. Demnach ist ein Investitionsabzugsbetrag auch möglich, wenn die unentgeltliche Betriebsübertragung schon beschlossen ist, und somit die Investition vom Betriebsübernehmer getätigt wird.

Sachverhalt und Urteil des Finanzgerichts

Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Ehepaar. Der Vater als Betriebsinhaber übertrug den Betrieb an den Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Für das Jahr der Hofübergabe beanspruchten die Kläger Investitionsabzugsbeträge, also gewinnmindernde Beträge für künftige Investitionen.

Dem widersprach das Finanzamt. Es können keine Investitions-abzugsbeträge mehr in Anspruch genommen werden, da der Vater die Investitionen aufgrund der Betriebsübergabe nicht mehr selbst durchzuführen vermag.

Ergebnis des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof vertrat jedoch eine andere Meinung. Auch in der letzten Bilanz vor der Hofübergabe kann beim Übergeber noch ein Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd eingestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser bei Fortführung des Betriebes die Investitionen selbst vorgenommen hätte, und anhand objektiver Kriterien erwartet werden kann, dass der Hofnachfolger diese fristgerecht umsetzt.

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