Drohende Steuernachzahlungen bei Bewirtschaftungsverträgen

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Als Bewirtschaftungsverträge werden Dienstverträge bezeichnet, in denen Arbeiten vom Betriebsinhaber an einen anderen Landwirt übertragen werden: Das unternehmerische Risiko verbleibt dabei beim Betriebsinhaber. Der Auftragnehmer erhält eine angemessene Vergütung für seine Leistungen. Wie solche Verträge allerdings zu steuerlichen Problemfällen werden können, erfahren Sie hier.

Auslegung von Bewirtschaftungsverträgen

Bewirtschaftungsverträge können – abhängig von ihrem wirtschaftlichen Gehalt – als Pachtverträge oder Gesellschaftsverträge ausgelegt werden. Hierbei ist die Regelung über Aufgabenverteilung und Vergütung entscheidend, denn dies bestimmt, wer das unternehmerische Risiko trägt und somit maßgeblich am Erfolg oder Misserfolg beteiligt ist.

Folgen

Gilt der Bewirtschaftungsvertrag als Pachtvertrag, so hat der Auftraggeber keine selbstbewirtschafteten Flächen mehr und seine Tierhaltung droht dadurch, gewerblich zu werden. Zusätzlich kann das zu einem Verlust von Betriebsprämien und Fördermitteln führen.

Stellt sich im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass es sich um eine verdeckte Mitunternehmerschaft handelt, müssen die bewirtschafteten Flächen des Eigentümers in das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft überführt werden.

Stellt sich der Bewirtschaftungsvertrag als Dienstleistungsvertrag heraus, so kann dies zu gewerblichen Einnahmen führen, wenn die überbetrieblichen Dienstleistungen die Drittelumsatzgrenze oder den absoluten Betrag von 51.500 Euro überschreiten. Zudem kann, wenn der Auftragnehmer einen großen Teil der Arbeitsleistung hierauf verwendet, die Umsatzsteuerpauschalierung verloren gehen.

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