Rechtzeitig Vorräte schaffen: Der Weg aus der Liquiditätsklemme

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Rückläufige Preise und wetterbedingte Ertragseinbußen bringen den Geldmotor auf vielen Höfen ins Stottern. Das aber muss nicht sein. Wer jetzt gut plant und die richtigen Quellen anzapft, kann vorbauen und sein Konto nachhaltig schonen.

Der Sommer 2015 war einer der heißesten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und fiel besonders in weiten Teilen Süddeutschlands deutlich zu trocken aus. Das ließ Biergartenbesitzer und Freibadbetreiber zwar jubeln, für die Landwirte aber war die Sommerhitze schlecht. Regionale Trockenheitsschäden und damit Ertragseinbußen von mehr als 30 Prozent gegenüber den Vorjahren waren als Folge zu geringer Niederschläge leider keine Seltenheit. Hinzu kommt für viele landwirtschaftliche Betriebe die Misere rückläufiger Preise, vor allem bei Milch, Fleisch und Ferkeln, bei gleichzeitig steigenden Ausgaben für Pflanzenschutzmittel und Flächenpachten.

Beide Faktoren – Trockenheit und Preisverluste – wirken sich erheblich auf die finanzielle Situation vieler Betriebe aus. Insbesondere nach Zahlung der Pachten im Oktober klafft bis zur Erstattung der Flächenprämie im Dezember sowie für März bis Juli 2016 in den Kassen der Landwirte beständig eine Lücke. Bei der überwiegenden Anzahl von Betrieben stehen in diesem Zeitraum wachsenden Ausgaben lediglich geringe Einnahmen gegenüber.

Hohe Steuervorauszahlungen und hohe Kreditraten belasten die Liquidität darüber hinaus. Die Steuervorauszahlungen sind oft noch bedingt durch gute Ergebnisse in den Wirtschaftsjahren 2012/2013 und 2013/2014. Auch wenn das Finanzamt zu viel bezahlte Steuern zurückerstattet, ist es noch lange hin, bis das Geld dann tatsächlich auf dem Konto ist. Wer mit einer Steuerrückerstattung rechnet, sollte daher seinen Jahresabschluss 2014/2015 möglichst schnell erstellen lassen und einreichen. Bei Maschinen- und Anlagenfinanzierungen werden häufig kurze Kreditlaufzeiten mit hohen Kapitaldienstleistungen gewählt. In ertragsstarken Zeiten lassen sich die erhöhten Raten meist auch noch gut schultern, in schlechteren Phasen aber werden sie zur Belastung und schmälern die Liquiditätsbasis zusätzlich.

Deckungslücken feststellen

Was kann man nun tun, wenn bereits am Kontostand die angespannte Finanzlage absehbar ist? Die Augen verschließen und die Kontoauszüge einfach wegheften ist kein Lösungsansatz. Ratsam ist es, die Liquiditätsentwicklung (anfallende Aus- und Einnahmen) auf Monatsbasis und mindestens bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres sorgfältig zu planen. Steuerberater oder landwirtschaftliche Berater können dabei im Bedarfsfall helfen. Neben den betrieblichen Zahlungsströmen sind hier auch die privaten Lebenshaltungskosten, Zins- und Tilgungsleistungen ebenso wie gegebenenfalls anfallende Steuern zu berücksichtigen. Unterm Strich kann dann beurteilt werden, in welchen Zeiträumen sich theoretisch Deckungslücken ergeben.

Mit diesem Wissen sollten Sie aktiv werden. Welche Möglichkeiten in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu prüfen. Denkbar ist beispielsweise – der vorzeitige Verkauf noch eingelagerter Ernte,

  • die zeitnahe Abrechnung erbrachter Dienstleistungen/Lohnarbeiten,
  • die kurzfristige Verschiebung von Investitionen,
  • die frühzeitige Vereinbarung verlängerter Zahlungsziele.

Reicht das nicht, um die identifizierten Deckungslücken zu schließen, und hilft auch ein kurzfristiger Kontokorrentkredit letztendlich nicht weiter, ist frühzeitig die Abstimmung mit der Hausbank oder einem unabhängigen landwirtschaftlichen Berater notwendig. Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen hat die Bank grundsätzlich die Möglichkeit, einen Kreditrahmen einzuräumen bzw. auszuweiten, bei bestehenden Darlehen kann sie die Tilgung für beispielsweise drei bis sechs Monate aussetzen.

Denkbar ist auch die Verlängerung der bestehenden Finanzierungslaufzeiten mit dem Ziel, die regelmäßigen Kapitaldienstraten zu reduzieren. Meist verlangt die Bank als Voraussetzung dafür die Vorlage aktueller betriebswirtschaftlicher Unterlagen (Jahresabschluss, Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung etc.). Ihr Steuerberater oder landwirtschaftlicher Berater kann Sie hier unterstützen

Zuschüsse aus Brüssel sichern

Insbesondere die Darlehenszuschüsse aus EU-Mitteln sind für klamme Landwirte bares Geld. Brüssel will mit einem Zuschuss von maximal zehn Prozent der Darlehenssumme vor allem die Preisrückgänge ausgleichen. Antragsberechtigt sind allerdings nur Futterbau- (Milchvieh) und Veredelungsbetriebe (Rinder-/Schweinemast und Ferkelerzeugung). Sie müssen nachweisen, dass die durchschnittlichen Erzeugerpreise im jeweiligen Segment um mindestens 20 Prozent gefallen sind, und ihre Anträge bis zum 18. Dezember stellen. Förderfähig sind Kreditverträge, die zwischen dem 1. Januar und diesem Stichtag geschlossen wurden und eine Laufzeit zwischen vier und sechs Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr haben. Anträge sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen.

In dem EU-Topf stehen 70 Millionen Euro bereit. Wenn dieser Rahmen bis zum 18. Dezember 2015 nicht ausgeschöpft ist und mindestens eine Million Euro übrig bleibt, wird es ein zweites Antragsverfahren geben. Die Möglichkeiten, einen Zuschuss zu beantragen, sollten daher in jedem Fall geprüft werden.

„Der erste Schritt aus der Liquiditätsfalle ist, die Liquiditätsentwicklung, also alle Ausgaben und Einnahmen, auf Monatsbasis und mindestens bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres sorgfältig zu planen. Ihr Ecovis-Berater unterstützt Sie dabei gern.“  Rainer Priglmeier, ECOVIS Unternehmensberatung, Dingolfing

Geld von der Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hilft Landwirten mit Darlehen zur Liquiditätssicherung aus der Geldklemme. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen. Antragsberechtigt sind Futterbau- (Milchvieh) und Veredelungsbetriebe (Rinder-/Schweinemast und Ferkelerzeugung). Bei Ertragseinbußen wegen Trockenheit im Sommer 2015 sind ausnahmsweise alle Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus antragsberechtigt.

Bedingungen

  • Die Ergebnisrückgänge müssen mindestens 30 Prozent im jeweils betroffenen Betriebszweig betragen.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung ist nicht möglich.
  • Die Laufzeit beträgt vier, sechs und neuerdings zehn Jahre. Ein Jahr ist tilgungsfrei und kann auf zwei Jahre verlängert werden. Der Zinssatz ist abhängig von Laufzeit und Risikoklasse. Weitere Informationen zum Darlehensprogramm „Liquiditätssicherung“ (Programm 246) unter

www.rentenbank.de

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