Sammelbuchung bei Ansparabschreibung ist nicht zulässig

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Wird im Rahmen der Bilanz zunächst in einer Sammelbuchung eine Ansparabschreibung eingestellt und erst auf Nachfrage des Finanzamts vom Betriebsinhaber die anzuschaffenden Wirtschaftsgüter konkretisiert, was das anzuschaffende Wirtschaftsgut in der Buchführung verfolgbar macht, reicht dies steuerlich nicht aus.

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