Nachweispflicht bei Krankheitskosten erleichtert

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Mit Änderung seiner Rechtsprechung hält der Bundesfinanzhof (BFH) nicht mehr daran fest, dass der steuermindernde Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen daran scheitert, dass die medizinische Indikation der zugrunde liegenden Behandlung durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten oder ein Attest eines anderen öffentlich-rechtlichen Trägers nachgewiesen werden muss.

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