Fiskus muss bei krankheitsbedingter Heimunterbringung mitzahlen

1 min.

Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!