Abschlusskosten für Lebensversicherungen nicht absetzbar

1 min.

Gezahlte Vermittlungsgebühren für den Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Nach einem neuen Richterspruch aus München muss der Anleger die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage behandeln.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!