UMSATZSTEUER: Bei Auslandsgeschäften gut aufpassen

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Am 1. Januar 2010 ist eine EU-weite Neuregelung der Besteuerung von sonstigen Leistungen über die Grenze in Kraft getreten, die auch vor den Inhabern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht Halt macht. Betroffen sind auch pauschalierende Betriebe. Für grenzüberschreitende Dienstleistungen wird ab 2010 neu definiert, in welchem Staat die Umsatzbesteuerung erfolgen soll. Die Besteuerung von Warenlieferungen als innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe sowie als Ausfuhr und Einfuhr sind davon nicht betroffen.

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