Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB

2 min.

Die beiden Angeklagten wurden jeweils wegen eines Verstoßes gegen § 266a StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Sachverhalt
Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten verstoßen und fällige Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben.
Dieser Meldepflicht kamen die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts vor allem in Hinblick auf Saisonarbeitskräfte nicht nach. Diese waren zum großen Teil als versicherungsfreie Beschäftigte tätig. Allerdings kam eine Befragung der Arbeitnehmer durch den Zoll und eine anschließende Auswertung der betrieblichen Unterlagen zu einem anderen Ergebnis.
Es stellte sich heraus, dass vor allem bei Saisonarbeitskräften, die als Studenten, Hausfrauen, Landwirten und Rentner tätig waren, eine berufsmäßige Beschäftigung vorlag. Das Gericht stützte sich bei dieser Feststellung zum Teil auf fehlende Unterlagen und widersprüchliche Angaben der Arbeitskräfte. Laut Feststellung der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) kam es in dem strafrechtlich relevanten Zeitraum zu einem Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 456.255,07 EUR. Aufgrund mehrerer Abschläge zugunsten der Angeklagten wurde insgesamt ein Sozialversicherungsschaden von 323.165,43 EUR angeklagt.
Urteil
Im Vorfeld konnte unsererseits erreicht werden, dass ein erheblicher Zeitraum gemäß § 153a II StPO eingestellt wurde, da man zumindest für diesen Zeitraum keinen Vorsatz nachweisen konnte.
Des Weiteren wurden zugunsten der Angeklagten u.a. die geständige Einlassung, die Kooperationsbereitschaft und die bereits erfolgte Zahlung zur Schadenswiedergutmachung gewertet, so dass diese Höhe des Urteils erreicht werden konnte.