Wir haben ein „Recht auf Vergessenwerden“ – Google beginnt mit Bearbeitung von Löschanträgen

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Mit Urteil vom 13. Mai 2014 (Az. C-131/12) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Suchmaschinen-Betreiber Google dazu verpflichtet personenbezogene Daten aus der Ergebnisliste zu löschen bzw. diese zu verbergen, wenn die betreffende Person daran ein berechtigtes Interesse hat. Seitdem gingen zehntausende Löschanträge von Usern bei Google ein. Das Unternehmen hat jetzt mit der Bearbeitung der Anträge begonnen. Die Ergebnisliste bei der Suche nach Personen wird nun den Hinweis „einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des eurpäischen Datenschutzgesetzes entfernt“ enthalten.