Warner Bros. – Ein Softwarepirat bei der Verfolgung von Raubkopierern?

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Die MPV AG hat in New York Warner Bros. wegen einer Patentverletzung verklagt. Das Schweizer Unternehmen macht geltend, es habe im Jahre 2003 im Rahmen von Verhandlungen Warner seine Technologie vorgeführt, Kinokopien von Filmen mit einer Art digitaler Audiomark zu kennzeichnen. Diese lasse sich im Rahmen üblicher Verfahren zur Herstellung von Raubkopien nicht entfernen. Auf diesem Wege können Kinos identifiziert werden, von dessen Verleihkopien die Raubkopien gezogen wurden. Warner war angeblich nicht interessiert, soll aber dennoch die Technik eingesetzt haben – ohne Lizenzvertrag und Lizenzgebührenzahlungen.

Es soll keiner einen Stein werfen, der im Glashaus sitzt, oder: Bushido ist überall.