Unverlangte Zusendung von Kreditkarten ist nicht wettbewerbswidrig

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Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellt es keinen unlauteren Wettbewerb dar, wenn ein Kreditinstitut unverlangt freischaltungsbedürftige Kreditkarten werbemäßig an seine Kunden verschickt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit einer entsprechenden Klage gegen die Postbank gescheitert. Der Bundesgerichtshof sieht in der Maßnahme weder eine unzumutbare Belästigung noch eine unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher (Urteil vom 03.03.2011 (Az.: I ZR 167/09).

Das Urteil erscheint mir unglücklich. Meiner Auffassung nach stellt es schon eine Belästigung dar, wenn der Verbraucher unverlangt zwar freischaltungsbedürftige, gleichwohl „echte“ Kreditkarten erhält. Er wird hierdurch gezwungen, den Inhalt der Werbung zur Kenntnis zu nehmen, um den Vorgang aufzuklären. Gleichfalls wird er sich veranlasst sehen, die Kreditkarte zu vernichten, um einem Mißbrauch vorzubeugen.