Storch Heinar darf wohl weiter klappern

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Medienberichten zu Folge sieht es für das Modelabel „Thor Steinar“ im Prozess gegen den Initiator der Kampagne „Endstation rechts“, einem Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern, nicht gut aus. Das Konkurrenzlabel „Storch Heinar“, mit dem sich die Initiative über die bei Nazis beliebte Marke lustig macht, sei jedenfalls markenrechtlich nicht verwechslungsfähig. Die satirische Anlehnung an eine Marke sei zudem keine Markenverletzung. Insoweit empfahl das Gericht, die Klage zurückzunehmen. Geschieht dies nicht, bleibt das endgültige Urteil, des Landgerichts Nürnberg, angekündigt für Ende des Monats, abzuwarten.