RA Sandhage trägt persönlich die Kosten eines Verfügungsverfahrens in Sachen Heike Schmidt

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Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 09.12.2011 auf meinen Antrag hin Herrn Sandhage persönlich die Kosten eines Verfügungsrechtsstreits auferlegt. Der Kollege hatte trotz Verfügung des Gerichts, eine Vollmacht vorzulegen, dies unterlassen und vielmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.