Buy-out-Klauseln des Verlags Süddeutsche Zeitung sind unzulässige AGB

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Das OLG München hat in einer Eilentscheidung zwei Klauseln, die die Rechteeinräumung von Journalisten gegenüber dem Verlag regeln, als AGB-widrig bewertet. Das OLG sieht die Journalisten im Gegensatz  zu den Vorinstanzen nicht angemessen an den Erlösen ihrer Beiträge beteiligt. Kläger war der Landesverband des Deutschen Journalistenverbandes für Berlin und Brandenburg. Es dürfte nun ein Hauptsacheverfahren bis zum BGH zu erwarten sein.

Einzelheiten:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2011/03022/index.php