
Geld sparen - mit steuerfreien Leistungen fürs Personal
Um Mitarbeiter zu motivieren, bietet es sich an, das eine oder andere Extra zu gewähren. Denn während eine Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine höhere Steuerbelastung nach sich zieht, sind andere Arbeitgeberleistungen wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Beispiel verdeutlicht die Einspareffekte:
Ausgangslage
Ein verheirateter Arbeitnehmer (AN) mit Lohnsteuerklasse IV und einem Kind, konfessionslos, hat einen monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro _ entspricht einem Nettolohn von ca. 1.300 Euro.
Für den Urlaub im Juli 2007 will der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer eine Erholungsbeihilfe (im Rahmen der zulässigen Grenzen) gewähren. Diese soll so ausgestaltet sein, dass der Arbeitnehmer 200 Euro netto erhält.
Bruttolohnhochrechnung für Juli bei voller Steuerpflicht
Der AN erhält im Juli einen Nettolohn in Höhe von 1.500 Euro.
Der Bruttolohn beträgt ca. 2.350 Euro.
Der AG muss hierfür neben dem zusätzlichen Bruttolohn in Höhe von ca. 350 Euro auch ca. 75 Euro zusätzlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung aufbringen.
Mehr Personalkosten AG: 425 Euro
Mehr Netto AN: 200 Euro
Erholungsbeihilfe wird pauschal versteuert
Der AG hat einen Mehraufwand von 253 Euro
(Erholungsbeihilfe 200 Euro + 25 % pauschale Lohnsteuer von 200 Euro; zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die pauschale Lohnsteuer).
Mehr Personalkosten AG: 253 Euro
Mehr Netto AN: 200 Euro
Steuerfreie Leistungen
Der AG wählt aus dem Katalog der steuerfreien Leistungen die Zuwendungen für den AN bis 200 Euro aus.
Mehr Personalkosten AG: 200 Euro
Mehr Netto AN: 200 Euro
Hier können Sie sich die Broschüre "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen - A wie Altersteilzeit bis Z wie Zukunftssicherung" kostenlos herunterladen.
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