Betriebsprüfung und Steuerfahndung

Kenntnisse des Steuerrechts oder des allgemeinen Strafrechts reichen bei der Auseinandersetzung mit dem Betriebsprüfer und der Steuerfahndung nicht aus. Regelmäßig ist der Inhalt von Verträgen auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit zu beurteilen und mit steuerlichen Folgen verknüpft. Übereilte Antworten gegenüber dem Betriebsprüfer oder den Beamten der Steuerfahndung führen oft zu nicht mehr zu behebenden Nachteilen.

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in der Auseinandersetzung mit dem Betriebsprüfer und dem Finanzamt als auch bei der Verteidigung gegen Maßnahmen der Steuerfahndung und im Steuerstrafverfahren. Hierzu zählen: