Wir beraten unsere Mandanten aus Anlass der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). In enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der ECOVIS Gruppe sind wir Ihre Ansprechpartner auch in den Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Das Gesundheitswesen sieht sich - gerade in jüngerer Zeit - erheblichen Veränderungen ausgesetzt. Die Neureglungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), die Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM 2000plus) und die zu erwartende Einführung von Fallpauschalen sollen finanzielle Engpässe im Gesundheitswesen abfangen.
Durch das GMG hat der Gesetzgeber auch die Versorgungsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) eingeführt. Die neue Kooperationsform soll für Ärzte, aber auch andere Leistungserbringer, die an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen, in den Anlass bieten, die künftige Ausrichtung des eigenen Geschäftsmodells zu überdenken.
Leistungserbringer, die gleichfalls Gründer eines MVZ sein können, sind:
Vorteile sind:
Unsere Tätigkeit umfasst