Die Chancen für den Erhalt eines Arbeitsplatzes bestimmen sich nach der wirtschaftlichen Situation des insolventen Unternehmens und dem Geschick des Insolvenzverwalters.
Wir beraten unsere Mandanten
bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den an einer Insolvenz beteiligten Personen und Behörden
bei der Geltendmachung des Insolvenzgeldes gegenüber der Arbeitsagentur
bei der Frage der berechtigten Eigenkündigung des Arbeitnehmers unter Beachtung der Kündigungsfristen und den Ansprüchen gegenüber der Arbeitsagentur.