Beratung von Geschäftsführern und Vorständen

Vertreter von juristischen Personen genießen regelmäßig keinen Kündigungsschutz. Zur Kompensation verfügen sie jedoch branchenabhängig über Verträge mit einer festen Laufzeit von 3 oder 5 Jahren.

Die Risikoabwägung zwischen Kündigungsanlass und wirtschaftlichem Inhalt des Vertrages bildet die Grundlage für Auflösungsverhandlungen, die wir regelmäßig begleiten. Einen wichtigen Aspekt bieten dabei häufig die vertraglichen Absprachen über die Tantiemen, Alterssicherung, Aktienoptionen und andere Vorteile im Zusammenhang vorzeitigen Beendigung des Vertrages.