Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Der Bereich des Verkehrsstrafrechts ist eine Schnittstelle zum Zivil- und Versicherungsrecht. Neben Kenntnissen des allgemeinen Strafrechts und des Strafprozessrechts sind besondere Erfahrungen und Qualifizierungen bei der Verteidigung gegen einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf unabdingbar, um zivil- und versicherungsrechtliche Folgen entscheidend beraten zu können.
Wir übernehmen für Sie auch die Vertretung im Bereich der im Straßenverkehr begangenen Orndungswidrigkeiten.
Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten in der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung mit den Führerscheinstellen.