Betriebsvereinbarungen / Sozialplan

Wir beraten gleichermaßen Unternehmer, Dienststellenleiter, Betriebs- und Personalräte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Durchsetzung ihrer Interessen. Mitbestimmungsrechte müssen gewahrt werden ebenso wie die Durchsetzung von Unternehmerentscheidungen nicht verhindert werden darf.

Hilfreich ist in vielen Fällen bereits die Aufrechterhaltung einer konstruktiven Kommunikation und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, in denen Verfahrensabläufe festgelegt und Beschlussverfahren vermieden werden. Unsere Rechtsanwälte sind zugleich praxiserfahrene qualifizierte Verhandlungsführer, die Ihnen tatkräftig und durchsetzungsstark zur Seite stehen.