Arbeitsrecht in der Insolvenz
Die Chancen für den Erhalt eines Arbeitsplatzes bestimmen sich nach der wirtschaftlichen Situation des insolventen Unternehmens und dem Geschick des Insolvenzverwalters.
Wir beraten unsere Mandanten
- aus Anlaß bei der Durchsetzung der von Ansprüchen gegenüber den bei an einer Insolvenz beteiligten Personen und Behörden
- so bei der Geltendmachung des Insolvenzgeldes gegenüber der Arbeitsagentur
- bei der Frage der berechtigten Eigenkündigung des Arbeitnehmers unter Beachtung der Kündigungsfristen und den Ansprüchen gegenüber der Arbeitsagentur.