Vertreter von juristischen Personen genießen regelmäßig keinen Kündigungsschutz. Zur Kompensation verfügen sie jedoch branchenabhängig über Verträge mit einer festen Laufzeit von 3 oder 5 Jahren.
Die Risikoabwägung zwischen Kündigungsanlass und wirtschaftlichem Inhalt des Vertrages bilden die Parameter von Auflösungsverhandlungen. Einen wichtigen Aspekt bieten dabei häufig die vertraglichen Absprachen über die Alterssicherung des Dienstnehmers.
Nach bilanzieller und steuerlicher Optimierung können sich alternative Modelle wie beispielsweise ein Aktienrückkauf anbieten oder eine Beratertätigkeit vereinbart werden.