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Steuerbürokratie- Die Blüten des Formalismus


Durch die Überregulierung bei der Umsatzsteuer bürdet der Gesetzgeber den Unternehmen immer mehr bürokratischen Aufwand auf.

Bei den Programmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ist der Staat nicht kleinlich. Konjunkturprogramm I, Konjunkturprogramm II, Rettungsschirme für die Banken – mit mehrstelligen Milliardenbeträgen will sich die Berliner Koalition gegen die Rezession stemmen. Dabei wäre vielen Betrieben schon geholfen, wenn der Gesetzgeber sie von dem regelrecht ausufernden Formalismus bei der Umsatzsteuer entlasten würde.

Als wären die Anforderungen an die Steuern zahlenden Unternehmen nicht ohnehin hoch genug gewesen, wird das Procedere bei der Umsatzsteuer seit einigen Jahren ständig komplizierter. Vor allem bei Geschäften innerhalb der EU tragen die Unternehmen die Last dafür, dass es auf politischer Ebene bislang nicht gelungen ist, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Besteuerungsgrundsätzen in einzelnen Ländern zu schaffen.

Weil die Umsatzsteuer in Deutschland nach dem Ursprungs- statt nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben wird, bleibt der Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Überweisung der Steuer bei den Unternehmen hängen. Einen neuen Höhepunkt der Steuerbürokratie stellt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. Januar dieses Jahres dar. Auf sage und schreibe 21 Seiten wird darin geregelt, wann innergemeinschaftliche Lieferungen steuerbefreit sind. Beispielsweise muss bei der Abholung von Waren durch einen Beauftragten eine durchgängige Vollmachtskette nachgewiesen sein, bei der die betreffenden Gegenstände einzeln und konkret zu bezeichnen sind. Die Identität des Abnehmers und des Beauftragten sind durch Passkopien zu belegen – eine allgemeine Beauftragung reicht nicht aus.

Darüber hinaus wird eine schriftliche Versicherung des Abnehmers gefordert, die Ware in andere EU-Länder weiterzubefördern. Nach Ansicht von Ecovis-Steuerberaterin Antje Ruthenberg ist jedoch gerade dieses Schriftstück Makulatur, weil seine Richtigkeit vom Lieferanten nicht kontrolliert werden kann. „Es sei denn“, so die Steuerexpertin, „der Abnehmer begleitet den Abholer bis zur Grenze, was völlig unrealistisch ist.“ Trotzdem ist das Papier für den Fall wichtig, dass der Abnehmer getäuscht wurde. Nur bei Vorliegen aller Nachweise genießt er Vertrauensschutz.



Unsinnige Nummernangaben

Nicht nur bei grenzüberschreitenden Geschäften, auch bei ganz normalen Inlandslieferungen treiben Bürokratie und Formalismus fröhlich Blüten. Fehlt beispielsweise auf einer Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer oder hat der Leistungserbringer seine Steuernummer auf der Rechnung nicht angegeben, droht dem Empfänger stets, dass ihm der Vorsteuerabzug aufgrund solcher formalen Fehler verwehrt wird.


„Dabei handelt es sich in beiden Fällen um Nummernangaben, die gar nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden können“, moniert Ecovis-Steuerberater Gerhard Schapperer die Praxis. Das gilt selbst für inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Ähnlich unsinnig mutet dem Fachmann der von den Finanzämtern geforderte Hinweis auf eine Steuerbefreiung in der Rechnung an. „Der Leistungsempfänger hat doch sowieso keinen Vorsteuerabzug“, so Schapperer. Doch woraus resultiert die Inflation an formalen Anforderungen? „Seine Wurzeln hat der überspitzte Formalismus in der Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuer“, erläutert Schapperer. „Insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferketten haben kriminelle Unternehmer sich mit Scheingeschäften einen Vorsteuerabzug erschlichen.“

Das Stichwort dazu heißt Umsatzsteuerkarussell. Bei solcherart Geschäften nutzen betrügerische Unternehmen – meist organisierte Banden – die komplizierten Regelungen des Umsatzsteuerrechts rigoros für ihre kriminellen Interessen aus. Rund zehn Prozent des gesamten jährlichen Umsatzsteueraufkommens von circa 140 Milliarden Euro gehen dem deutschen Fiskus laut Bericht des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufgrund von Hinterziehung verloren.

Zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen

Leider aber führt der Kampf gegen betrügerische Manipulationen bei der Umsatzsteuer dazu, dass der Gesetzgeber das Netz an Kontrollformalismen und -mechanismen immer enger knüpft. Mit dem Aufwand und den Kosten dafür werden Zigtausende steuerehrliche Unternehmen belastet.

Außerdem: Das wuchernde Gestrüpp an Formalismen birgt schon in sich Gefahren. Wer bei dem Wust zu beachtender Regeln einer Vorschrift nicht ganz genügt oder etwas übersieht, kann damit eine Nachzahlung auslösen oder sogar die Betriebsprüfung auf den Plan rufen. „Die Umsatzsteuer“, resümiert Steuerberaterin Ruthenberg, „hat sich zu einer Spielwiese der Finanzverwaltungen und zu einem Minenfeld für Unternehmen entwickelt.“

So machen Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig

Aufbauend auf den aktuellen steuerlichen Regelungen und Fragestellungen hat Ecovis mit dem Umsatzsteuer-Navigator ein Hilfsinstrument in Form eines softwaregestützten Tools entwickelt. Der Umsatzsteuer-Navigator bietet:

Sie finden den Umsatzsteuer-Navigator unter www.ust-navigator.de.



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