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Klare Verhältnisse schaffen


Firmenchefs stehen bei der Regelung der Nachfolge und der Übertragung von Vermögen vor besonderen Herausforderungen.

Wer als Unternehmer erfolgreich ist, steckt Tag für Tag viel Energie in den Betrieb. Im Alltagsstress gerät leicht in Vergessenheit, dass einmal der Ruhestand kommt oder eine Krankheit zu längerer Pause zwingt. „Die Vorsorgevollmacht für den Notfall ist ein Muss, doch auch private Vermögensübertragungen und die Unternehmensnachfolge sollten frühzeitig vorbereitet werden“, rät Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Experte für Nachfolgefragen bei Ecovis.

Grundsätzlich gilt dabei: Die im Testament vorgesehenen Verfügungen müssen unmissverständlich sein. Das aber ist in der Praxis nur allzu oft nicht der Fall.
Es werden rechtliche Begriffe verwendet, ohne die genaue rechtliche Wortbedeutung zu kennen. „Die fehlende Genauigkeit testamentarischer Regelungen ist die Ursache von Streit und vermeidbaren wirtschaftlichen Nachteilen - und kann bis zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen“, sagt Hintermayer.

Je nach Lebensphase und familiärem Umfeld muss ein Testament zudem höchst unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Sind mehrere Kinder da, so werden die Eltern aus rein privater Sicht eine gerechte Verteilung anstreben. Andererseits aber ist es sinnvoll, mit Blick auf die Unternehmensnachfolge besondere Vorkehrungen zu treffen. Doch Gerechtigkeit und die optimale Lösung der Firmennachfolge führen zu Zielkonflikten, die nur mit Gestaltungsphantasie gelöst werden können. In der Regel kann man seinem unternehmerischen Lebenswerk nichts Schlechteres antun, als es einer Erbengemeinschaft zu überlassen. Die Prinzipien einer Verwaltungsbefugnis aller Miterben und das Recht jederzeitiger Auflösung der Gemeinschaft durch Versteigerung dürften das Unternehmen zerstören.

Häufig ist es ratsam, den Unternehmensnachfolger als Alleinerben einzusetzen. Gerechtigkeit gegenüber den anderen kann man dennoch schaffen. Denkbar sind etwa Schenkungen im Vorfeld, die dann auf den Pflichtteilanspruch anzurechnen sind und die Liquiditätsbelastung des Unternehmers/ Erben schützen. Ebenso trägt die Vereinbarung von Stundungen und Verzichten dazu bei, Liquiditätsschwierigkeiten des Unternehmens bei der Nachfolge zu vermeiden. Doch Vorsicht: Wenn bei Übertragungen an Nicht-Betriebsnachfolger Vermögensteile aus dem Betriebsvermögen zu dessen privater Verwendung herausgelöst werden, droht die Ertragsbesteuerung stiller Reserven. Mit Blick auf die Zahlungsfähigkeit des Nachfolgers muss zudem dessen erbschaftsteuerliche Belastung Beachtung finden. „Häufig aber werden die steuerlichen Fragen für Begünstigte und damit die Liquiditätsbelastung nicht beachtet“, weiß Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis.


Fehler vermeiden

Frühzeitige Vorbereitung schützt vor unnötigen Konflikten und Steuerbelastungen

Problem: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) erfolgt die Nachfolge aus einem Zusammenspiel zwischen gesellschaftsrechtlichen und testamentarischen Regelungen.

Lösung: Das Unternehmertestament muss zwingend mit bestehenden Gesellschaftsverträgen abgestimmt sein und umgekehrt.

Problem: Ein betrieblich genutztes Grundstück, das sich im Eigentum des Unternehmers befindet, kann durch unbedachte Übertragung auf Nicht-Betriebsnachfolger zu steuerlichem Privatvermögen werden. Konsequenz: Es kommt zu einer Besteuerung der stillen Reserven.

Lösung: Diese Zusatzbesteuerung lässt sich durch vorbereitende Vertragsgestaltungen vermeiden.

Problem: Was tun, wenn ein Kind aufgrund seines Alters im Ernstfall noch nicht zur Übernahme des Unternehmens fähig ist?

Lösung: Durch die Anordnung einer „Testamentsvollstreckung“ kann eine Person des Vertrauens für einen bestimmten Zeitraum zur Fortführung des Unternehmens eingesetzt werden.



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