Weiterhin im Blickpunkt: Erbschaft und Schenkung
Noch immer nicht abgeschlossen ist die Erbschaftsteuerreform, für die das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag eine Frist bis zum 31. Dezember 2008 gesetzt hatte. Die geplanten Neuregelungen sehen höhere Freibeträge, aber auch teilweise stärkere Belastungen etwa für Erben von Immobilien vor. Vom betrieblichen Vermögen sollen 85 Prozent bei der Übertragung von der Steuer verschont bleiben; dies ist aber an eine Behaltensfrist und an eine Lohnsummenregelung geknüpft. Der Entwurf durchläuft derzeit verschiedene Ausschüsse und Lesungen im Bundestag. Er dürfte frühestens im Juni 2008 als Gesetz in Kraft treten. Mit dem Erbschaftsteuerrechner von Ecovis im Internet können Sie sich einen ersten Überlick verschaffen, auch wenn noch keine Rechtssicherheit besteht. www.ecovis.com/erbschaftsteuer
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